Unsere Leidenschaft. Für ein besseres Leben.
SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENBEGLEITUNG DES SMZ OBERWALLIS
FÜR WEN - unsere Mission
Die Sozialpädagogische Familienbegleitung (SpFO)
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richtet sich an Eltern oder andere Erziehungsberechtigte und deren Kinder und junge Erwachsene.
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orientiert sich am Leitgedanken, dass Kinder und Jugendliche ein Anrecht auf Geborgenheit, Fürsorge und ein sicheres Zuhause haben. In bestimmten Situationen brauchen Familien Unterstützung, damit sie ihren erzieherischen Aufgaben gerecht werden können.
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unterstützt Familien bei der Bewältigung von unterschiedlichen familiären Problemlagen, um die Lebensbedingungen der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu verbessern.
Dabei ist der Fokus auf das Kindeswohl und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gerichtet.
WAS - das Angebot, Teil I
Die SpFO begleitet Familien individuell.
Das Angebot orientiert sich am Bedarf der begleiteten Familien und umfasst
Sozialpädagogische Familienbegleitung, Coaching & Beratungen für Familien sowie eine befristete Weiterbegleitung von jungen Erwachsenen.
In Einzelfällen werden auch Besuchsbegleitungen durchgeführt.
Alle Angebote der Sozialpädagogischen Familienbegleitung sind zeitlich begrenzt.
WAS - das Angebot, Teil II
Die Sozialpädagogische Familienbegleitung
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berät, begleitet und stärkt die Familie zu Hause in ihrem Familienalltag über längere Zeit.
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stärkt die Eltern in ihren Fähigkeiten / in der Erziehungsrolle.
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erarbeitet und erprobt neue Lösungswege.
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fördert eine gelingende Kommunikation und einer konstruktiven Konfliktbewältigung.
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bezieht das soziale Umfeld der Familie ein.
Die Sozialpädagogische Begleitung von jungen Erwachsenen / 18+
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begleitet Jugendliche, welche im Verlauf der Begleitung 18 Jahre alt geworden sind.
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unterstützt sie bei der selbständigen Alltagsbewältigung.
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stärkt deren Selbstvertrauen und die Eigenverantwortung.
WIE - Anmeldung & Abklärung
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Die Anmeldung erfolgt über eine Fachstelle der Kinder- und Jugendhilfe.
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In einem Abklärungsgespräch wird der Auftrag zusammen mit der Familie geklärt.
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Es wird ein Gesuch an die zuständige Dienststelle des Kantons (z. B. Dienststelle für die Jugend) gestellt und die Finanzierung geregelt.
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Nach Eintreffen der Bewilligung durch die zuständige Dienststelle wird die Begleitung aufgenommen.
Bei der Sozialpädagogische Begleitung von jungen Erwachsenen / 18+
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bestätigt die zuweisende Fachstelle den Bedarf einer Fortführung der Begleitung. Der Antrag wird an die Dienststelle für Sozialwesen gestellt.
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Die Weiterbegleitung ist auf maximal 2 Jahre begrenzt.
WIEVIEL - die Finanzierung
Die Sozialpädagogische Familienbegleitung wird zu 65% vom Kanton finanziert. Die restlichen 35% der Kosten werden je nach den finanziellen Möglichkeiten der Eltern teilweise oder ganz von der Sozialhilfe und/oder den Eltern übernommen..
Die sozialpädagogische Begleitung von jungen Erwachsenen (18-20 jährigen) wird über die Sozialhilfe finanziert.
WEITERES - Tipps & Links
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Die SpFO ist Mitglied im SPF Fachverband Schweiz
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Leitbild SPF von Avenir Social und dem Fachverband SPF Schweiz
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Beratung im Notfall - rund um die Uhr
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für Jugendliche und Kinder: Beratung + Hilfe 147
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für Eltern und Angehörige: Elternnotruf
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KONTAKT
SMZ Oberwallis
Sozialpädagogische Familienbegleitung
Nordstrasse 30,
3900 Brig
Tel. 027 922 31 20
ÖFFNUNGSZEITEN
Von Montag bis Donnerstag ist die SpFO jeweils vormittags direkt über die Büronummer erreichbar.
VIDEO
DOWNLOADS
Leitbild SpFO (pdf, 95kb)
Konzept SpFO (pdf, 627kb)
AGB SpFO (pdf, 44kb)
Anmeldeformular zuweisende Institutionen (doc, 145kb)
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